Amtliche Meldung

Corona Hilfe der VG für Vereine und Ortsgemeinden

Für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und ihre Ortsgemeinden sind die Vereine und Organisationen mit öffentlichem Zweck enorm wichtig. Soziale, sportliche und kulturelle Angebote werden zu einem großen Teil von diesen organisiert und finanziert. Sowohl die Ortsgemeinden als auch die Verbandsgemeinde arbeiten daher sehr eng mit den Vereinen zusammen.

„Wegen der Corona-Pandemie haben die Vereine und Organisationen über weite Strecken ihre Angebote und Aktivitäten einstellen müssen. Wichtig ist nun, dass die Vereine optimistisch und gut aufgestellt in 2021 starten und damit all die wichtigen Aktivitäten, wenn es die pandemische Situation zulässt, wieder angeboten werden können“, erläuterte Bürgermeister Unger in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14. Dezember 2020.

Der Verbandsgemeinderat beschloss an diesem Abend einstimmig eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 25.000 Euro (max. 1.000 Euro pro Verein) zur Förderung von Vereinen und Organisationen im Verbandsgemeindegebiet. Es sollen damit die Einnahmeausfälle bei Vereinen durch fehlende Veranstaltungen etc. teilweise ausgeglichen und durch die Pandemie verursachte höhere Kosten mitgetragen werden. Seit 15. Dezember sind die Vereine und Organisationen aufgerufen, einen entsprechenden Antrag per Email ehrenamt@alzey-land.de bei der Verwaltung einzureichen. Die Frist der Antragstellung läuft am 10. Januar 2021 ab.

Weitere 25.000 Euro finanzielle Unterstützung erhalten die 24 Ortsgemeinden von ihrer Verbandsgemeinde. Auch dies wurde vom VG-Rat einstimmig auf den Weg gebracht. Diese Unterstützung wird in Form eines Grundbetrages in Höhe von 500 Euro pro Gemeinde und einer weiteren Zuwendung von 0,50 Euro je Einwohner an die Ortsgemeinden ausgezahlt. „Auch die Ortsgemeinden tragen mit eigenen Angeboten sehr viel zur Dorfgemeinschaft bei. Die Verbandsgemeinde möchte mit dieser Zuwendung den Ortsgemeinden helfen, solche Angebote zu finanzieren. Gleichzeitig soll den Ortsgemeinden durch den Zuschuss die Möglichkeit gegeben werden, ergänzend zur Verbandsgemeinde die Mittel an Vereine oder Organisationen ihrer Wahl weiterzuleiten.“ erläuterte Unger.

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